Eine Änderung der Pflegestufe wirkt sich nicht auf ihre monatlichen Kosten aus, wenn der Aufenthalt durch einen Kostenträger per Restkostenbescheid übernommen wurde.
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Eine Änderung der Pflegestufe wirkt sich nicht auf ihre monatlichen Kosten aus, wenn der Aufenthalt durch einen Kostenträger per Restkostenbescheid übernommen wurde.