Wissensdatenbank
Muss bereits Pflegebedarf bestehen?
Ja. Für eine Aufnahme ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) Voraussetzung. Damit auch eine finanzielle Unterstützung durch das Land Steiermark erfolgen kann, ist in der Regel mindestens Pflegestufe 4 (darunter mit Sondergenehmigung) sowie ein aktuell gültiges Pflegegutachten der Pflegedrehscheibe notwendig. Bei Unklarheiten können Sie uns aber gerne auch jederzeit persönlich kontaktieren.