Ja. Für eine Aufnahme ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) Voraussetzung. Damit auch eine finanzielle Unterstützung durch das Land Steiermark erfolgen kann, ist in der Regel mindestens Pflegestufe 4 (darunter mit Sondergenehmigung) sowie ein aktuell gültiges Pflegegutachten der Pflegedrehscheibe notwendig. Bei Unklarheiten können Sie uns aber gerne auch jederzeit persönlich kontaktieren.