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Muss bereits Pflegebedarf bestehen?

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Ja. Für eine Aufnahme ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) Voraussetzung. Damit auch eine finanzielle Unterstützung durch das Land Steiermark erfolgen kann, ist in der Regel mindestens Pflegestufe 4 (darunter mit Sondergenehmigung) sowie ein aktuell gültiges Pflegegutachten der Pflegedrehscheibe notwendig. Bei Unklarheiten können Sie uns aber gerne auch jederzeit persönlich kontaktieren.

Vital- und Pflegezentrum St. Peter im Sulmtal
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