Liegt ein Kostenübernahmebescheid vor, trägt das Land Steiermark die Pflegekosten. Privat zu zahlen sind z. B. Medikamente, Friseur, Fußpflege, Ausflüge oder ein Einzelzimmerzuschlag. Ohne Kostenübernahme müssen alle Kosten selbst übernommen werden.
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Liegt ein Kostenübernahmebescheid vor, trägt das Land Steiermark die Pflegekosten. Privat zu zahlen sind z. B. Medikamente, Friseur, Fußpflege, Ausflüge oder ein Einzelzimmerzuschlag. Ohne Kostenübernahme müssen alle Kosten selbst übernommen werden.