Ab Pflegestufe 4 (darunter mit Sondergenehmigung) können Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, beim zuständigen Magistrat der Stadt Graz einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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Ab Pflegestufe 4 (darunter mit Sondergenehmigung) können Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, beim zuständigen Magistrat der Stadt Graz einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.